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Fritz Weigoldt

Vorname(n)
Fritz
Nachname
Weigoldt
Geburtsdatum
26. April 1911
Geburtsort
Dresden, Deutschland
Todesdatum
Offizielle Angabe 6. Juni 1937, vermutlich früher
Verfolgungsbedingte Todesart
Tod nach Folter in Polizeihaft
Beruf
Tischler

Biographische Orte

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Wohnort(e)

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Fritz Weigoldt lebte bei seinen Eltern in Dresden-Briesnitz und erlernte den Beruf eines Tischlers. Am 20. August 1935 heiratete er Hildegard Hempel. 1936 wurde der Sohn Hans Weigoldt geboren. Die Familie lebte in Dresden in der Palmstraße 37.

Fritz und Hildegard Weigoldt gehörten zur Dresdner Gemeinde der Zeugen Jehovas, die Anfang der 1930er Jahre mit 1.200 aktiven Predigern die größte der Glaubensgemeinschaft im Deutschen Reich bildete. Am 18. April 1933 wurden die Zeugen Jehovas in Sachsen verboten. Die Gemeindemitglieder setzten ihre Tätigkeit im Untergrund fort. Am 12. Dezember 1936 wurden in einer gut organisierten Protestaktion etwa 100.000 Flugblätter mit dem Titel „Resolution“ im Deutschen Reich verbreitet. Auch Fritz Weigoldt war in Dresden an der Aktion beteiligt. Als Gruppendiener einer Dresdner Gemeinde kümmerte er sich auch um andere Zeugen Jehovas und leitete Spendengelder weiter. Gemäß seinem Haftbefehl überbrachte er von November 1936 bis Februar 1937 monatlich je ein Päckchen illegal hergestellter Ausgaben der Zeitschrift „Der Wachtturm“ an Walter Schäfer zur weiteren Verbreitung.

Am 25. März 1937 wurde Fritz Weigoldt in Dresden in Gestapohaft genommen und mit dem Haftbefehl am 17. April 1937 in das Untersuchungsgefängnis überstellt. Am 12. Mai 1937 forderte die Gestapo seine Rücküberführung in Polizeihaft, die am 27. Mai auch erfolgte. Dort wurde Fritz Weigoldt brutal gefoltert und starb. Die Gestapo verbot, eine Grabrede zu halten und überwachte die Beerdigung.

Der offizielle Totenschein vom 10. Juni 1937 datiert seinen Tod auf den 6. Juni. In einem Schreiben an das Sondergericht Freiberg wurde als Todesursache angegeben, Fritz Weigoldt habe sich in seiner Zelle erhängt. Dagegen spricht, dass seine Witwe Hildegard Weigoldt den blutverschmierten Anzug ihres Mannes in Packpapier gewickelt zurückerhielt. Das Päckchen trug die Aufschrift: „Zur Aufhebung Fritz Weigoldt gehörig, Anzug und dergleichen. 29. Mai 1937.“ Auch die Wertsachen ihres Mannes erhielt sie mit einem kleinen Päckchen, beschriftet mit den Worten: „Zur Todessache Weigoldt gehörig, 4. Juni 1937“. Die Witwe ging daher davon aus, dass Fritz Weigoldt bereits vor dem offiziellem Todesdatum durch Polizeifolter gestorben war, erzählte dies auch anderen und zeigte sogar einen Beamten deswegen an. Aus diesen Gründen wurde sie am 8. Dezember 1937 vom Sondergericht Freiberg wegen Beamtenbeleidigung zu vier Monaten Haft verurteilt.

(HStAD, 11027, Sondergericht Freiberg, Karton 351, 3 Js. SG 417 37;  Standesamt Dresden, Sterberegister Nr. 1607, 1937/1.)

Ein mit Krawatte, Mantel und Hut gekleideter, junger Mann steht vor einem Geschäft.
Fritz Weigoldt 1937, kurz vor seiner Verhaftung (Privatarchiv T. Martin Krüger).

Gedenkzeichen

Am 6. Mai 2025 wurden in der Freiberger Straße 6 in Dresden Stolpersteine für Hildegard Schäfer, Fritz Weigoldt und Hans Weigoldt verlegt. Ende Mai 2025 wurde auch der Stolperstein für Walter Schäfer an gleicher Stelle verlegt. (Dresdner Morgenpost, 7.5.2025, S. 7.)

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