Ernst Wilhelm Zehender
- Vorname(n)
- Ernst Wilhelm
- Nachname
- Zehender
- Geburtsdatum
- 11. März 1905
- Geburtsort
- Besigheim, Deutschland
- Todesdatum
- 17. Januar 1942
- Todesort
- Brandenburg-Görden, Zuchthaus
- Verfolgungsbedingte Todesart
- Nach einem Todesurteil enthauptet
- Beruf
- Arbeiter
- Erstkontakt und/oder Taufe
- 1932 als Zeuge Jehovas getauft
Biographische Orte
Die Karte zeigt Orte, die mit der Person dieses Beitrages verknüpft sind.
Wohnort(e)
Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Nationalsozialismus
- Frederike Zehender (Ehefrau)
- Rolf Zehender (Sohn)
- Inge Zehender (Tochter)
Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus
Ernst W. Zehender verlor zu Beginn der NS-Herrschaft aufgrund seiner religiösen Überzeugung seinen Arbeitsplatz. Seine erste Verhaftung erfolgte im März 1938 wegen Fahnenflucht, da er sich geweigert hatte, an einer vierwöchigen Wehrübung teilzunehmen. Er wurde vom Gericht der 35. Division in Karlsruhe zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnishaft verurteilt. Eine Berufungsverhandlung fand am 29. März 1938 in Stuttgart vor dem Gericht des V. Armee-Korps statt, wo das Urteil in ein Jahr Gefängnis revidiert wurde.
Da sich Ernst W. Zehender während der Strafverbüßung im Wehrmachtgefängnis Germersheim weigerte, am Exerzierdienst teilzunehmen, verlängerte das Gericht der 33. Division in Mannheim seine Strafe um weitere zwei Jahre. Zumindest einen Teil der Haftzeit befand er sich im Strafgefängnis Saarbrücken. In dieser Zeit wurde ihm und seiner Frau das Sorgerecht für ihre beiden Kinder entzogen. Am 15. März 1941 wurde er aus der Haft entlassen.
Am 4. Juni 1941 wurde Ernst W. Zehender erneut einberufen, verweigerte am Fliegerhorst in Mühldorf am Inn jedoch die Einkleidung mit der Uniform und das Anfassen des Gewehres. Er wurde festgenommen und in der Arrestanstalt in Ludwigsburg gefangen gehalten. Nach der Überführung in die Haftanstalt Berlin-Moabit wurde er am 10. Dezember 1941 vom Reichskriegsgericht wegen „Zersetzung der Wehrkraft“ zum Tode verurteilt. Vom Wehrmachtuntersuchungsgefängnis Berlin-Tegel wurde Ernst W. Zehender nach Brandenburg-Görden gebracht und dort am 17. Januar 1942 hingerichtet.
(Raumer: Zeugen Jehovas als Kriegsdienstverweigerer, S. 201 ff.)
Gedenkzeichen
Am 15. Juni 2007 wurde in Gemmrigheim, in unmittelbarer Nähe des Königreichssaales der Zeugen Jehovas, eine Straße in Ernst-Zehender-Weg benannt.