Gustav Hermann Kottner
- Vorname(n)
- Gustav Hermann
- Nachname
- Kottner
- Geburtsdatum
- 13. August 1875
- Geburtsort
- Mittel Linda, Schlesien (heute Gmina Platerówka/Polen)
- Todesdatum
- 20. Februar 1941
- Todesort
- Dresden-Plauen, Deutschland
- Verfolgungsbedingte Todesart
- Verstarb an den Folgen von Folter in Polizeihaft
- Beruf
- Reichsbahnschaffner
- Erstkontakt und/oder Taufe
- Taufe als Bibelforscher um 1921
Biographische Orte
Die Karte zeigt Orte, die mit der Person dieses Beitrages verknüpft sind.
Wohnort(e)
Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Nationalsozialismus
- Martha Kottner, geb. Körbs (Ehefrau)
- Else Brosius, geb. Kottner (Tochter)
- Margarethe Seifert, geb. Kottner (Tochter)
- Friedrich Brosius (Schwiegersohn)
- Bruno Seifert (Schwiegersohn)
- Ingeborg Eichhorn, geb. Brosius (Enkeltochter)
- Ursula Vossieck, geb. Brosius (Enkeltochter)
Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Kommunismus
- Martha Kottner, geb. Körbs (Ehefrau)
- Margarethe Seifert, geb. Kottner (Tochter)
- Bruno Seifert (Schwiegersohn)
Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus
Gustav Hermann Kottner beteiligte sich am 12. Dezember 1936 in Dresden an einer reichsweiten Aktion, bei der rund 3.500 Zeugen Jehovas 100.000 Flugblätter verbreiteten, in denen sie ihre brutale Verfolgung durch die Hitlerregierung aufzeigten. Im Sommer 1937 traf er sich im Bergischen Land heimlich mit Heinrich Dietschi, der damals die Untergrundtätigkeit von Jehovas Zeugen koordinierte, stellte dadurch den Kontakt zur Untergrundorganisation in Dresden her und vermittelte zwei illegale Treffen leitender Zeugen Jehovas.
Kurz darauf wurde seine Frau Martha Kottner verhaftet. Auch Gustav Hermann Kottner wurde mehrfach von der Gestapo verhört, allein im Herbst 1937 mindestens dreimal. Schließlich wurde auch gegen ihn am 16. November 1937 vom Amtsgericht Dresden, Münchner Platz 3, ein Haftbefehl wegen „Fluchtverdacht, Hartnäckigkeit und Verdunkelungsgefahr“ ausgestellt und vollstreckt. Laut Unterlagen des Amtsgerichts bestritt der inzwischen 62-Jährige seine Haftfähigkeit, da er im Vorjahr Lungenbluten hatte. Außerdem wurde ihm noch am Tag der Inhaftierung bescheinigt, er sei „außerordentlich senil und zittrig“. In einer amtsärztlichen Bescheinigung vom 28. November 1937 wurden weitere ärztliche Untersuchungen vorgeschlagen. Am 26. Januar 1938 wurde ihm schließlich die Haftunfähigkeit bescheinigt, da er aufgrund „präseniler Demenz […] unfähig [sei], das Unerlaubte seiner Tat einzusehen“. Darauf beschloss das Amtsgericht Dresden am 3. Februar 1938 seine unverzügliche Freilassung.
Am 9. März 1938 beantragte der Oberstaatsanwalt am Sondergericht Freiberg ersatzweise seine zwangsweise Unterbringung in einer Heil- und Pflegeanstalt. Dies lehnte das Sondergericht Freiberg in seiner Entscheidung vom 19. April 1938 allerdings ab und unterstellte ihn stattdessen der Aufsicht seines Sohnes, der seinen Glauben nicht teilte. Doch bereits 1940 wurde Gustav Hermann Kottner in Dresden erneut verhaftet und - aller Wahrscheinlichkeit nach im Dresdner Polizeipräsidium - misshandelt. Nach Aussage der Familie sperrte man ihn in eine Zelle, in der er im Winter längere Zeit im kalten Wasser stehen musste. Daraufhin zog er sich eine Lungenentzündung zu, an der er am 20. Februar 1941 verstarb.
(Krüger: Eine Bibel, S. 27, 28.)
Gedenkzeichen
Seit dem 8. März 2024 erinnern in Dresden, Klingenberger Straße 3 zwei Stolpersteine an Gustav Hermann Kottner und seine Ehefrau Martha Kottner.
(Dresdner Neue Nachrichten, 5.3.2024, S. 14.)